Die Weihnachtsmänner

Santa und Claus

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Offizielle Partner von Santa Claus!

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AGBs

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I.    "Santa" und "Claus" geben sich die größte Mühe, Ihre Programmwünsche zu erfüllen. Bei krankheits- oder unfallbedingter Verhinderung oder in Fällen höherer Gewalt (z.B. wetterbedingte Faktoren, wie starker Sturm, Schneetreiben, Glatteis etc.), müssen sie sich leider vorbehalten, den Vertrag zu kündigen. Aus den gleichen Gründen sind Santa und Claus berechtigt, einzelne Programmpunkte zu streichen oder in Abstimmung mit dem Auftraggeber durch andere zu ersetzen. Bei der Streichung entfällt der entsprechende Honoraranteil.
 
II.    Santa und Claus sind selbständige, freischaffende Künstler, die ihre Gagen selbst versteuern (Lohnsteuer) und Umsatzsteuer abführen. Evtl. anfallenden andere Steuern und Gebühren, insbesondere für GEMA, GVL oder KSK (Künstlersozialkasse), werden deshalb grundsätzlich (entsprechend den gesetzlichen Regelungen) immer vom Auftraggeber getragen.
 
III.    Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Veranstaltung zur vorgesehenen Zeit am vorgesehenen Ort ungestört durchgeführt werden kann. Santa Claus und seine Kollegen sind bereit, eine Wartezeit von 20 Minuten bis zum tatsächlichen Veranstaltungsbeginn in Kauf zu nehmen. Falls mit der Veranstaltung nach Ablauf dieser Wartezeit nicht begonnen werden kann oder ein ungestörter Ablauf aus anderen Gründen nicht gewährleistet ist, entfällt die Leistungsverpflichtung von Santa und Claus unter Fortbestehen des vollen Honoraranspruchs.
 
IV.    Santa und Claus bemühen sich sehr, den vereinbarten Veranstaltungstermin pünktlich einzuhalten. Der Aufraggeber räumt aber eine Karenzzeit von 45 Minuten ein. Bei voraussehbaren Verzögerungen werden die Künstler den Auftraggeber rechtzeitig telefonisch, per Telefax oder eMail unterrichten.
 
V.    Bei Auftritten, die (z.B. als Walkact) über einen längeren Zeitraum dargeboten werden (Bühnen-Shows natürlich ausgeschlossen), beinhaltet die Auftrittsdauer auch Pausen, die für die optimale Qualität der Darbietung notwendig sind, vom Künstler jedoch möglichst kurz gehalten werden.
 
VI.    Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung seitens Santa und Claus oder einer solchen beruht, die den Künstlern zuzurechnen ist.
 
VII.    Die Haftpflicht im Rahmen der Darbietungen durch die Künstler wird vom Auftraggeber übernommen, solange die Künstler nicht grob fahrlässig handeln.
 
VIII.    Im Rahmen der Veranstaltung kommt der Auftraggeber für die Verpflegung der Künstler auf.
 
IX.    Für Show-Einlagen, die mit einer elektronischen Musik-Anlage unterstützt werden (die von Santa und Claus gestellt wird), muss ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes bereitgestellt werden, der einen reibungslosen Auf- und Abbau gewährleistet. Ebenfalls muss gewährleistet sein, dass die Transportfahrzeuge während der Dauer der Auftrittszeit nicht versetzt werden müssen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Muss ein kostenpflichtiger Parkplatz genutzt werden, übernimmt der Auftraggeber die Parkgebühren. Bei Veranstaltungen an einem – z.B. durch ein Navigationsgerät – nicht fest definierten Ort (z.B. Schiffanlegestelle) ist den Künstlern ein Lageplan oder Sonstiges zur Verfügung zu stellen, um eine optimale Anfahrt zu gewährleisten. Sollte es notwendig sein, muss ein Parkplatz reserviert werden, um evtl. Verspätungen zu vermeiden.
 
X.    Copyright (Urheberrechte): Die meisten Texte, Bilder sowie das Layout dieser Webside sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Inhalte ist auch für private Zwecke ausdrücklich untersagt. Die Nutzung von Texte, Bildern, Grafiken, Designs, etc. bedarf grundsätzlich einer schriftlichen Genehmigung durch Peter Rossi. Die auf dieser Website genannten Bezeichnungen oder Firmennamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber und unterliegen als solche dem gesetzlichen Warenzeichen-, Marken- und/oder Patentrechtlichen Schutz. Ein Gegendarstellungsanspruch gilt nur im Sinne des §10 MdStV.
 
XI.    Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Künstler, sollten sie wetterempfindliches Equipment (Kamera, Verstärkeranlage, Instrument, empfindliche Kostüme, etc.) mit sich führen, in einem Umfeld auftreten kann, wo kein Risiko einer Beschädigung dieser Gegenstände besteht (Innenraum, Überdachung, etc.). Sollte ein solches Umfeld vom Auftraggeber nicht gewährleistet werden können, muss der Künstler vor Ort entscheiden, ob der Auftritt durchgeführt werden kann. Bei einer Beschädigung aufgrund eines solchen Umstandes haftet der Auftraggeber.
 
XII.    Bei Auftritten, die weiter als 250 KM von Köln entfernt sind und die nach 22:30 Uhr enden, ist der Auftraggeber verpflichtet, für den/die engagierten Künstler ein Hotelzimmer der Mittelklasse inkl. Frühstück und Internetzugang zur Verfügung zu stellen.
 
XIII.    Haftungsausschluss: Die Inhalte auf dieser Website sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und die Richtigkeit der Inhalte kann jedoch in keinem Fall übernommen werden.
 
XIV.    Salvatorische Klausel: Ist eine der vorstehenden Klauseln/Bestimmungen/Punkten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, so tritt an Stelle dieser Bestimmung diejenige in Kraft, die der angestrebten Absicht der Klausel/Bestimmung/Punkt am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.
 
XV.    Gerichtsstand ist Köln, Deutschland.

   
 

„Ich wollte Ihnen nur eine kurze Nachricht senden, um Ihnen für Ihre Hilfe zu danken, unsere X-mas-Event unvergesslich werden zu lassen. Alle Kunden und Mitarbeiter waren wieder einmal begeistert!!! ... Seit nunmehr 5 Jahren begleiten Sie uns auf unseren Weihnachtsfeiern und lassen sich immer wieder neue, ausgefallene und unglaublich witzige Shows einfallen. Wie ist das nur möglich? ... und ich hoffe, Sie werden mit Ihren himmlischen Kollegen auch im nächsten Jahr wieder bei uns "einfliegen"!“

Uwe Riessler, Quick Immobilien


"Vielen Dank für Ihren tollen Performance bei unserer Weihnachtsfeier! Neben dem Spass während der Veranstaltung gab es auch danach schon viele Gespräche und Lacher über die verrückten Weihnachtsmänner "Santa" und "Claus". Die geschossenen Fotos sind ebenfalls sehr gut bei unseren Mitarbeitern angekommen! ... Vielen, vielen Dank!!!"

Sebastian Koerdt, Steigenberger Group


"Wundervolle Weihnacht" ist wohl die ausgefallenste und unterhaltsamste Weihnachts-Show, die man auf einer mobilen Bühne sehen kann. Sehr lustig und ein wenig gewagt, jedoch nie unter der Gürtellinie. Gewürzt mit verblüffender Zauberei und sehr guter Musik ist sie eine Show, die für jeden Geschmack etwas hergibt. Die beiden Weihnachtsmänner, Künstler, Comedians und Sänger "Santa" und "Claus" beweisen, dass die Allround-Talente doch noch nicht ausgestorben sind! Mit ihnen erlebt man Weihnachten einmal ganz anders ..."

Die Süddeutsche


"Lieber Magic Santa, ... Ich hätte nie geglaubt, dass ich nach meiner Kindheit noch einmal an den Weihnachtsmann glauben würde... Sie haben meine Kindheitsträume wahr gemacht und es geschafft, den analytischen Teil meines Gehirns - zumindest zeitweise - mit hilfe Ihrer unglaublich vorgeführten "Wunder" (zaubertricks) komplett aus zu schalten... Sie sind nicht nur ein großartiger Zauberkünstler, sondern der beste Weihnachtsmann und Entertainer, den ich jemals kennen gelernt habe! ... Ich danke Ihnen von ganzem Herzen!"

Prof. Dr. Harald Lindner


"Liebe Swinging Santas! Euer Auftritt und Eure Weihnachtsmusik waren unglaublich. Wir hatten noch nie so viele Menschen vor unserer Bühne. ... Alle schienen wie elektrisiert. ... Bitte senden Sie mir schon jetzt den Vertrag für das kommende Jahr, diesmal jedoch für alle Advents-Sonntage!!! ... Ich wünsche noch ein frohes Fest und einen Guten Rutsch ins neue Jahr!"

Dipl.-Kff. Martina Schmidt, Weihnachtsmarkt Essen


"Lieber Santa, lieber Claus, ... es war genau das Richtige: ein bisschen Show und viel Walkact. So konnten wir unsere Weihnachtsfeier genießen und uns partiell bestens von Ihnen unterhalten lassen! Noch heute erzählen wir uns Ihre originellen Weihnachts-Fragen, mit denen Sie Ihren "Nachfolger" ermittelt haben. ... Und die Abschluss-Performance war ganz großes Kino!"

Michael Weber, Hot-Maps


"Liebe Weihnachtsmänner, ... Ihre Mitarbeiter sahen nicht nur gut aus, sondern waren vor Allem sehr sympathisch und originell. ... Ich habe noch nie so tolle Weihnachtskostüme gesehen! ... Alle haben sich um ein Foto mit den Weihnachts-Statisten gerissen. ... Bitte übermitteln Sie den netten Damen und Herren die besten Grüße von unserer Belegschaft!"

Mirko Bolder, T-Mobile


"... als sich die Kinder Rentiere aus Ihren weihnachtlichen Modellier-Luftballons gewünscht haben, dachte ich schon, sie könnten diesen Wunsch nicht bedienen, aber Sie haben es geschafft. Sie sind ja schließlich der Weihnachtsmann. ... Doch auch Ihre Pudelmütze hat mir sehr gut gefallen!"

Dr. Robert Bauer, Getra GmbH

 

"... Die Karikaturen Ihres weihnachtlichen Schnellzeichners waren einfach umwerfend! ... Eine sehr gute Idee war auch die Integration unseres Firmenlogos in die X-mas-Kunstwerke."

Dr. Wolf Lelend, Nokia

 

"Herr Santa, Ihre Moderation hat unserer Weihnachtsfeier den richtigen Schliff gegeben. ... Ohne Sie wäre unser Weihnacht-Event nich das selbe gewesen. ... Vielen Dank!"

Krishan Dhawan, Audi

 

" ... da Ihre Weihnachtsmänner schon zu Beginn als weihnachtliche Türsteher die Gäste zum Lachen brachten, kam die Feier auch direkt in Schwung!"

Gülcan Erdmann, McDonalds

 

"... unsere Kinder glauben nach Ihrem Auftritt wieder an den Weihnachtsmann. ... Und Mathias räumt tatsächlich wieder sein Zimmer auf. Ihre Mahnung hat also gewirkt!"

Elke Ehrenreich

 
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Liebe Freunde des Glücks! Herzlich Willkommen auf der glücklichen Homepage von "Schorsch"", dem glücklichsten Schornsteinfeger und besten Glücksbringer der Welt!

»DER Schornsteinfege«, Kaminfeger, Glücksbringer und Entertainer aus Köln!

Es gibt viele Anlässe (Feste, Messe, Veranstaltung, Incentive, Event, Gala, Geburtstag, Hochzeit, Kongress, Stehparty, Sektempfang, Kindergeburtstag, Jubiläum, Produktpräsentation, Roadshow, etc.), die es zu feiern und somit auch zu organisieren gilt. Und jeder möchte natürlich, dass diese Feierlichkeit in positiver Erinnerung als etwas ganz besonderes in den Köpfen der Gäste (oder Kunden) bleibt

Auf der glücklichen Homepage von Schorschi sind Sie richtig, wenn Sie für Ihr Fest einen Schornsteinfeger, Glücksbringer und/oder Gratulanten der besonderen Art suchen. Hier, bei "Schorsche", dem glücklichsten Schornsteinfeger der Welt aus Köln.

Der aus Köln stammende Glücksbringer Schorschi verfügt aber nicht nur über ein breites Repertoire in Sachen Gratulation, er bietet Ihnen auch eine unglaubliche Erfahrung aus mittlerweile über 20 Jahren professioneller Bühnenerfahrung. Das erste mal brachte er das Glück zu seiner Mutter, gleich nachdem er auf die Welt kam. Schon damals sagte seine Familie: Du wirst einmal ein bekannter Schornsteinfeger und Glücksbringer. Aber der heutige Profi-Gratulant wollte noch mehr. Während er stetig an seinen Schornsteinfeger-Programmen feilte, erlernte er die Instrumente Klavier, Gitarre und Schlagzeug und die Zauberei. Er ist eben nicht nur ein "normaler Schornsteinfeger". Schorschi beeindruckt sein Publikum mit seiner unglaublichen Ausstrahlung und seiner charmanten, sympathischen und sehr witzigen Art. Und nicht nur in Deutschland! Der erfahrene Profi-Künstler ist auch international tätig. Seine Schornsteinfeger-Shows performed der Glücksbringer, Entertainer und Moderator in Deutsch, fließendem Englisch oder Spanisch.

Sie mögen keine langweiligen Feste? Gut! Sie haben den Anspruch, dass Ihr Event nicht nur gut, sondern außergewöhnlich und unterhaltsam wird? Besser! Der Schornsteinfeger, Zauberer, Glücksbringer, Entertainer und Moderator Schorschi kann sehr unterhaltsame Abhilfe schaffen! Machen Sie es besser als Ihre Freunde, Kollegen und Konkurrenten! Der Schornsteinfeger, Zauberer, Glücksbringer, Entertainer und Moderator Schorschi kann Ihnen dabei behilflich sein!

Sie freuen sich auf Ihre Feier (oder auch Messe, Veranstaltung, Incentive, Event, Gala, Geburtstag, Hochzeit, Kongress, Stehparty, Sektempfang, Kindergeburtstag, Kick-Off-Veranstaltung, Jubiläum, Produktpräsentation, Roadshow, etc.) und möchten, dass sich alle Gäste auf Ihrem Fest amüsieren und Ihr Event in bleibender (positiver) Erinnerung bleibt. Das ist leichter gesagt, als getan. Denn alles ist geplant, doch es fehlt noch die zündende Idee für das Entertainment Ihrer glücklichen Festlichkeit: Ein Schornsteinfeger!

Der Schornsteinfeger, Zauberer, Glücksbringer, Entertainer und Moderator Schorschi legt auf folgende Punkte besonders Wert: Spaß für Ihre Gäste! Dafür bringt er seine Erfahrung aus über 20 Jahren mit Bühnen-Shows und erstklassige Referenzen für seine Glücksbringerei mit ein. Buchen Sie nur den besten Schornsteinfeger, denn Ihre Veranstaltung soll schließlich ein perfekter Event werden!

Auch folgende Frage ist wichtig: In welcher Funktion soll der Schornsteinfeger eingesetzt werden? Jede Veranstaltung ist anders und erfordert ein angepasstes Programm. Der Schornsteinfeger Schorschi bietet Ihnen da ein unglaubliches Repertoire. Denn es gibt die verschiedensten Einsatzmöglichkeiten für einen Schornsteinfeger auf einer Veranstaltung oder einem Event:

Der Schornsteinfeger Schorschi verfügt nicht nur über ca. 20 Jahren Erfahrung als Glücksbringer und Moderator, er stand auch stets als Entertainer und Magier auf den Bühnen. Er begeisterte sowohl kleine, als auch große Zuhörerschaften. Natürlich gab es dabei auch kritische Momente, die es zu meistern gab, aus denen der Entertainer und Moderator allerdings auch viel lernen konnte. Und dieses Wissen kann er möchte er nun für Sie und Ihre Veranstaltung verwenden!

Schornsteinfeger (Rauchfangkehrer)

Einem Schornsteinfeger zu begegnen, bedeutet Glück. Einen seiner Knöpfe zu berühren noch viel mehr. Denn früher war man froh den guten Mann zu begegnen, damit er den Kamin kehrt. Brach einst ein Feuer aus in den alten Holzhäusern, brannte meist das halbe Dorf nieder. Daher brachte der Rauchfangkehrer einst wirklich Glück wenn man ihn in sein Haus zog.
Oder: Dem Schornsteinfeger, der wegen seiner schwarzen Kleidung an den Teufel erinnere, wurde die Fähigkeit zugeschrieben, den Teufel selbst oder mit seiner Hilfe andere Geister zu bannen. Seither gilt er als Glücksbringer und der von ihm mitgebrachte Ruß als besonderer Schutz gegen Gefahren oder vor Krankheiten. Seine Rolle als Glücksbringer zu Neujahr geht auch darauf zurück, dass die Schornsteinfeger traditionell zu diesem Termin ihre Jahresrechnung legten, und aus diesem Anlass vielfach als erste Gratulanten auftraten.

Warum bringen Schornsteinfeger Glück?

Regelmäßig zu Neujahr spielt er neben Kleeblatt und Glücksschwein eine Hauptrolle. Aber woher kommt die Vorstellung Glück zu bekommen, wenn man den schwarzen Gesellen trifft, an seinem Knopf dreht, oder sich von seinen rußigen Händen das Gesicht schwärzen zu lässt? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, wollen wir einige Jahrhunderte zurückgehen. Im Mittelalter war der Herd, sowie der damit verbundene hölzerne Rauchfang der Mittelpunkt des Hauses. Einen Schornstein gab es noch nicht. Das hatte zur Folge, dass sich dieses brennbare Bauteil infolge Rusansatzes leicht entzünden konnte und somit eine hohe Brandgefahr darstellte.

Erste Verbesserungen waren Verkleidungen des Rauchfanges mit Lehm und später auch mit Steinen. Dennoch war die Feuergefahr nicht gebannt, da sich auch dort der abgelagerte Ruß entzündete. Im 16. Jahrhundert etwa begannen Kamin- und Rauchfangkehrer aus italienischen und schweizer Alpentälern ihr Gewerbe in Richtung Norden auszudehnen. Diese frühesten Schornsteinfegerarbeiten erfolgten noch in Kombination mit dem Händlergewerbe. Viele Hausbesitzer reinigten ihre Schornsteine noch selbst, so dass gelernte Schornsteinfeger bis zu Beginn des 18.Jahrhunderts nur in den Städten ein größeres Betätigungsfeld fanden. Ein dunkles Kapitel ist Kinderarbeit, da sich diese ideal eigneten die engen Schächte zu kehren. Um 1800 begann die behördliche Regelung und eine Einteilung von Kehrbezirken. Bald erkannte man den Nutzen dieser Brand vorbeugenden Arbeiten, so dass der Schornsteinfeger gern gesehen war und Glück in Form von Unversehrtheit verhieß.

Der Schornsteinfeger Schorschi verzauberte sein Publikum nicht nur in Deutschland (z.B.: Baden Württemberg (z.B. Baden-Baden, Freiburg, Freudenstadt, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Friedrichshafen, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart, Tübingen, Ulm), Bayern (z.B. Amberg, Aschaffenburg, Augsburg, Bad Kissingen, Bad Reichenhall, Bad Tölz, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Dingolfing, Donauwörth, Erding, Erlangen, Forchheim, Fürstenfeldbruck, Fürth, Garmisch-Partenkirchen, Günzburg, Herzogenaurach, Hof, Ingolstadt, Kaufbeuren, Kempten (Allgäu), Kulmbach, Landsberg (am Lech), Landshut, Lindau (Bodensee), Marktredwitz, Moosburg (an der Isar), München, Neumarkt, Nürnberg, Passau, Regensburg, Rosenheim, Schwandorf, Schweinfurt, Selb, Sonthofen, Starnberg, Straubing, Sulzbach-Rosenberg, Traunstein, Vilshofen, Weiden, Wendelstein, Wolfratshausen, Würzburg, Weiden), Berlin, Brandenburg (z.B.: Brandenburg Havel, Cottbus, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Falkensee, Finow, Finsterwalde, Fürstenwalde, Frankfurt an der Oder, Lauchhammer, Luckenwalde, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Rathenow, Senftenberg, Strausberg, Spremberg, Wittenberge), Bremen, Hamburg. Hessen (Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg, Nassau, Offenbach am Main, Rüdesheim, Wetzlar, Wiesbaden), Mecklenburg-Vorpommern (z.B. Greifswald, Güstrow, Neubrandenburg, Neustrelitz, Parchim, Rostock, Schwerin, Stralsund, Waren, Wismar), Niedersachsen (z.B. Braunschweig, Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Delmenhorst, Emden, Gifhorn, Goslar, Göttingen, Hameln, Hannover, Hildesheim, Lingen, Lüneburg, Meppen, Nordhorn, Northeim, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz-Scharmbeck, Rotenburg, Salzgitter, Soltau, Stade, Stadthagen, Vechta, Verden, Wilhelmshaven, Wolfenbüttel, Wolfsburg), Nordrhein-Westfalen (z.B.: Aachen, Altenberg, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bochum, Bonn, Erftstadt, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Köln, Krefeld, Leverkusen, Minden, Morsbach, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Odenthal, Paderborn, Ratingen, Recklinghausen, Remscheid, Siegen, Solingen, Winterberg, Wissen, Wuppertal, etc.), Rheinland-Pfalz (z.B.: Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr Ahrweiler, Bingen, Boppard, Cochem, Ehrenbreitstein, Idar Oberstein, Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Trier, Worms), Saarland (z.B. Homburg, Neunkirchen, Saarbrücken, Saarlouis, Vülklingen, Nonnweiler, Mettlach), Sachsen (Annaberg, Bauzen, Budysin, Buchholz, Chemnitz, Diesbar Seußlitz, Dresden, Freiberg, Görlitz, Leipzig, Oberwiesenthal, Pirna, Plauen, Seiten, Zittau, Zwickau), Sachsen-Anhalt (z.B. Bitterfeld, Dessau, Lutherstadt Eisleben, Halle an der Saale, Magdeburg, Merseburg, Naumburg, Quedlinburg, Salzwedel, Stendal, Stolberg, Tangermünde, Wernigerode, Wittenberg), Schleswig-Holstein (z.B. Eckernförde, Flensburg, Heide, Husum, Kiel, Hansestadt Lübeck, Neumünster, Rendsburg, Schleswig, Westerland auf Sylt) und Thüringen (z.B. Altenburg, Eisenach, Erfurt, Gera, Gotha, Ilmenau, Jena, Mühlhausen, Oberhof, Sonneberg, Suhl, Weimar, Zella Mehlis)), sondern trat schon auf (fast) allen Kontinenten für sein Publikum auf, z.B. in Australien, den USA, Kanada, Südamerika oder Asien. Weitere sollen auf dieser zauberhaften Liste natürlich folgen.